Logo
  • Aktuelles
    • News
      News
    • Projekte
      Projekte
    • Soziales Engagement
      Soziales Engagement
  • Vermietung
  • WEG-Verwaltung
  • Parken
  • Service
    • FAQ
      FAQ
    • Downloads
      Downloads
    • Notfalldienst
      Notfalldienst
  • Ihre SGW
    • Tochterfirmen
      Tochterfirmen
    • Karriere
      Karriere
    • Unternehmensgeschichte
      Unternehmensgeschichte
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Stadtbau GmbH Weiden - Leibnizstraße 4 - 92637 Weiden
  • Impressum
  • Datenschutz
  • facebook
  • instagram
Eigentümerportal
Logo
  • Aktuelles
    • News
      News
    • Projekte
      Projekte
    • Soziales Engagement
      Soziales Engagement
  • Vermietung
  • WEG-Verwaltung
  • Parken
  • Service
    • FAQ
      FAQ
    • Downloads
      Downloads
    • Notfalldienst
      Notfalldienst
  • Ihre SGW
    • Tochterfirmen
      Tochterfirmen
    • Karriere
      Karriere
    • Unternehmensgeschichte
      Unternehmensgeschichte
  • Kontakt

FAQ

Fragen & Antworten

Mit uns gut informiert.
Hier in Ihrer Heimatstadt.

Häufig gestellte Fragen - SGW

Wie sind die Öffnungszeiten der SGW?

Wir haben geöffnet am
Montag   09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Dienstag   09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Mittwoch   nach Vereinbarung
Donnerstag   09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag   nach Vereinbarung

Bitte beachten Sie, dass derzeit nur Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich sind.

Welche Unterlagen benötige ich bei einer Wohnungsbewerbung?

Für Ihre Bewerbung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und einen Einkommensnachweis mit. Zudem bitten wir, vorab die Selbstauskunft auszufüllen, welche Sie in unserem Downloadbereich finden.

Benötige ich für alle Wohnungen der SGW einen Wohnberechtigungsschein?

Nein, einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum. Dies ist mittlerweile bei den meisten unserer Wohnungen nicht mehr der Fall.

Wie zahle ich meine Miete?

Im Mietvertrag haben wir mit Ihnen vereinbart, dass die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats durch uns von Ihrem Konto abgebucht wird.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Zur Änderung Ihrer Bankverbindung schreiben Sie uns einfach die Daten Ihres neuen Kontos (IBAN, BIC) und erteilen uns ein neues Mandat (inkl. Unterschrift).

Bitte beachten Sie, dass Änderungen per Fax, Email oder Telefon leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich sind.

Kann ich meine Miete auch am 15. des Monats bezahlen?

Nein, dies ist leider nicht möglich. Im Mietvertrag wurde mit Ihnen eine Mietzahlung bis zum 3. Werktag eines Monats vereinbart. Dies entspricht auch der gesetzlichen Frist. Würden wir bei Ihnen eine spätere Mietzahlung genehmigen, wäre dies eine Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Mietern.

Zu späte Mietzahlungen können übrigens auch ein Kündigungsgrund sein. Bitte achten Sie daher auf pünktliche Zahlung Ihrer Miete.

Wie lautet die Bankverbindung der SGW?

Für Zahlungen per Überweisung nehmen Sie bitte eines unserer folgenden Konten:

Sparkasse Oberpfalz Nord
IBAN: DE34 7535 0000 0620 1123 00
BIC: BYLADEM1WEN

Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz e.G.
IBAN: DE21 7539 0000 0001 0548 30
BIC: GENODEF1WEV

Um eine genaue Zuordnung auf Ihr Mieterkonto zu gewährleisten, sollten im Verwendungszweck immer Ihr Name sowie Ihre Wohnungsnummer vermerkt sein.

Kann ich in meiner Wohnung einen Hund halten?

Grundsätzlich ist die Hundehaltung in unseren Wohnungen nicht gestattet. Sollten Sie dennoch einen Hund halten wollen, benötigen Sie die vorherige Genehmigung des Vermieters. Dafür benötigen wir Angaben zu Größe, Rasse und Rufname des Hundes. Eine Genehmigung ist nur unter Annahme von Auflagen möglich.

Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?

Das Anbringen von Satellitenschüsseln ist in unseren Wohnungen grundsätzlich nicht erlaubt. In Sonderfällen können Sie das Anbringen einer Satellitenschüssel beantragen. Sie benötigen auf jeden Fall die vorherige Genehmigung durch die SGW.

Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Im Normalfall haben wir in unseren Mietverträgen die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Sie können also Ihre Wohnung bis spätestens 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Die Kündigung Ihrer Wohnung ist nur schriftlich möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung bei mehreren Vertragspartnern nur gemeinsam möglich ist und somit von allen Vertragspartnern unterschrieben werden muss.

Ein entsprechendes Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.

Was muss ich beim Auszug beachten?

Nachdem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Darin finden Sie Informationen, wie Sie Ihre Wohnung gemäß Mietvertrag zurückgeben müssen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsübernahme, damit auch noch die Möglichkeit zur Nachbesserung Ihrerseits besteht.

Häufig gestellte Fragen - WGS

Welche Parkgebühren fallen in den Parkhäusern der WGS an?

Die Parkgebühren werden je Fahrzeug und angefangene Stunde zu folgenden Preisen berechnet:

an Werktagen von 08.00 Uhr - 20.00 Uhr:
für die 1. Stunde: 1,00 €
ab der 2. Stunde: 1,20 €

übrige Zeit (Nachts, Sonn- und Feiertage):
je Stunde: 0,50 €

Gebühren bei Ticketverlust:
Pauschal: 20,00 €

Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

Kann ich einen Stellplatz dauerhaft anmieten?

Wir bieten in unseren drei Parkhäusern Allee-Tiefgarage sowie Parkdecks Friedrich-Ebert und Naabwiesen die Möglichkeit, dauerhaft Stellplätze zu mieten.
Bei Interesse richten Sie gerne eine Anfrage per Mail an: info@wgs-weiden.de

Wir weisen darauf hin, dass die Parkplätze sehr begehrt sind. Möglicherweise besteht eine längere Wartezeit, bis wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Wo erhalte ich die ParkCard Weiden?

Die ParkCard Weiden erhalten Sie bei folgenden Vertriebspartnern:
  • Brotkistl am ZOB
  • Delicado Weinhandel
  • Gruhle Goldschmiede und Uhren
  • Kaffeehaus Brunner
  • Stadtbau GmbH Weiden

Wie ist die Bankverbindung der WGS?

Für Zahlungen per Überweisung nehmen Sie bitte eines unserer folgenden Konten:

Sparkasse Oberpfalz Nord
IBAN: DE81 7535 0000 0011 1085 94
BIC: BYLADEM1WEN

Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz e.G.
IBAN: DE74 7539 0000 0000 0569 10
BIC: GENODEF1WEV
_wpframe_custom/gallery/files/wpf_sitemanager/t_fragen_und_antwortenpng_1629806194.png
Unsere Bürozeiten

Unsere Bürozeiten:

Mo.:  08.00 - 12.00 Uhr

 13.30 - 15.30 Uhr
Di.: 08.00 - 12.00 Uhr

 13.30 - 15.30 Uhr
Mi.:  08.00 - 12.00 Uhr

 13.30 - 15.30 Uhr
Do.: 08.00 - 12.00 Uhr

 13.30 - 15.30 Uhr
Fr.:  08.00 - 12.00 Uhr

​Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.
_wpframe_custom/gallery/files/wpf_sites_paragraphs_parts/t_oeffnungszeitensvg_1633061121.svg

Unsere Bürozeiten

Jetzt anrufen

Stadtbau GmbH Weiden
Leibnizstraße 4
92637 Weiden

Tel.: 0961 / 38904-0
Fax: 0961 / 38904-99

Notfallnummern
Tel.: 0961 / 38904-0
Mobil: 0171 / 2824162
_wpframe_custom/gallery/files/wpf_sites_paragraphs_parts/t_kontaktsvg_1633065666.svg

Jetzt anrufen

Stadtbau GmbH Weiden
Leibnizstraße 4
92637 Weiden
+49(0) 9 61 / 389 04-0
+49(0) 9 61 / 389 04-99
info@sgw-weiden.de
Zur Webseite
Anfahrt
  • facebook
  • instagram
  • Download
  • Impressum
  • Datenschutz
© 2025 - Stadtbau GmbH Weiden - Alle Rechte vorbehalten
Bisherige Seitenaufrufe 615283
design by WEBPROJAGGT.de