Häufig gestellte Fragen
Wie sind die Öffnungszeiten der SGW?
Wir haben geöffnet am
Montag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr |
Freitag | nach Vereinbarung |
Muss ich für eine Wohnungsbewerbung einen Termin vereinbaren?
Nein, zu unseren Öffnungszeiten können Sie einfach bei uns vorbeikommen.
Welche Unterlagen benötige ich bei einer Wohnungsbewerbung?
Für Ihre Bewerbung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und einen Einkommensnachweis mit.
Benötige ich für alle Wohnungen der SGW einen Wohnberechtigungsschein?
Nein, einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum. Dies ist mittlerweile bei den meisten unserer Wohnungen nicht mehr der Fall.
Wie zahle ich meine Miete?
Im Mietvertrag haben wir mit Ihnen vereinbart, dass die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats durch uns von Ihrem Konto abgebucht wird.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Zur Änderung Ihrer Bankverbindung schreiben Sie uns einfach die Daten Ihres neuen Kontos (IBAN, BIC) und erteilen uns ein neues Mandat (inkl. Unterschrift).
Bitte beachten Sie, dass Änderungen per Fax, Email oder Telefon leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich sind.
Kann ich meine Miete auch am 15. des Monats bezahlen?
Nein, dies ist leider nicht möglich. Im Mietvertrag wurde mit Ihnen eine Mietzahlung bis zum 3. Werktag eines Monats vereinbart. Dies entspricht auch der gesetzlichen Frist. Würden wir bei Ihnen eine spätere Mietzahlung genehmigen, wäre dies eine Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Mietern.
Zu späte Mietzahlungen können übrigens auch ein Kündigungsgrund sein. Bitte achten Sie daher auf pünktliche Zahlung Ihrer Miete.
Wie lautet die Bankverbindung der SGW?
Für Zahlungen per Überweisung nehmen Sie bitte eines unserer folgenden Konten:
Sparkasse Oberpfalz Nord
IBAN: DE34 7535 0000 0620 1123 00
BIC: BYLADEM1WEN
Volksbank Nordoberpfalz e.G.
IBAN: DE21 7539 0000 0001 0548 30
BIC: GENODEF1WEV
Um eine genaue Zuordnung auf Ihr Mieterkonto zu gewährleisten, sollten im Verwendungszweck immer Ihr Name sowie Ihre Wohnungsnummer vermerkt sein.
Kann ich in meiner Wohnung einen Hund halten?
Grundsätzlich ist die Hundehaltung in unseren Wohnungen nicht gestattet. Sollten Sie dennoch einen Hund halten wollen, benötigen Sie die vorherige Genehmigung des Vermieters. Dafür benötigen wir Angaben zu Größe, Rasse und Rufname des Hundes. Eine Genehmigung ist nur unter Annahme von Auflagen möglich.
Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
Das Anbringen von Satellitenschüsseln ist in unseren Wohnungen grundsätzlich nicht erlaubt. In Sonderfällen können Sie das Anbringen einer Satellitenschüssel beantragen. Sie benötigen auf jeden Fall die vorherige Genehmigung durch die SGW.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Im Normalfall haben wir in unseren Mietverträgen die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart. Sie können also Ihre Wohnung bis spätestens 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?
Die Kündigung Ihrer Wohnung ist nur schriftlich möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung bei mehreren Vertragspartnern nur gemeinsam möglich ist und somit von allen Vertragspartnern unterschrieben werden muss.
Ein entsprechendes Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.
Was muss ich beim Auszug beachten?
Nachdem Ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Darin finden Sie Informationen, wie Sie Ihre Wohnung gemäß Mietvertrag zurückgeben müssen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsübernahme, damit auch noch die Möglichkeit zur Nachbesserung Ihrerseits besteht.